Kleintierpraxis zur Mühle

9030 Abtwil/St. Gallen

Telefon 071 311 21 22


 

 

Chip-Pflicht

  • ab Juli 2004 für Einreise in EU
  • ab Jannuar 2006 In der Schweiz für alle Welpen
  • ab Dezember 2006 Alle Hunde in der Schweiz

 

Damit sind ab 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher
markiert und in einer Datenbank registriert.

Alle Hunde müssen zwingend nur von einem Tierarzt/ der Tierärztin gechipptund registriert werden. Die Daten werden in einer zentralen Datenbank unter der Führung der ANIS AG abgelegt und gepflegt.
Werden Hunde importiert - vom Ausland in die Schweiz- die bereits einen Chip/ Transponder implantiert haben, so müssen die Daten nachregistriert werden. >>>Nachregistrierungspflicht
Gilt auch für Hunde die aus der Schweiz exportiert werden vice versa.

 

Transponderapplikator

 

Heimtierpass

Für Reisen in die EU oder innerhalb der EU, ist das Mitführen eines Heimtierpasses
unerlässlich für Hunde, Katzen und Frettchen!

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Kleintierpraxis zur Mühle - Dr. Julika & Roger Fitzi - Sonnenbergstrasse 21 - 9030 Abtwil

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